Steuerbescheid: Einspruch auch per E-Mail möglich 15. Bei einem per E-Mail eingelegten Einspruch können Sie später nicht beweisen, ob und wann die Botschaft das Finanzamt erreicht hat. Wenn es darum geht, Fristen einzuhalten, sollten Sie also besser per Post-Einschreiben oder Fax versenden. Das ist auch dann der Fall, wenn diese Option nicht explizit in der Rechtsbehelfsbelehrung genannt wir so ein Urteil des Bundesfinanzhofs.
Mehr Spielraum hat man, wenn der Einspruch per E-Mail eingelegt wird. Dann reicht es, wenn die E-Mail noch am letzten Tag abgesendet wird und der Behörde auch an diesem Tag noch zugeht. Wird die Einspruchsfrist versäumt, wird der Steuerbescheid grundsätzlich bestandskräftig und der Steuerpflichtige kann keine Einwendungen mehr dagegen vorbringen. Einsprüche per E-Mail sind danach zulässig, wenn die Finanzbehörde eine E-Mail -Adresse angegeben und damit erklärt hat, dass sie den elektronischen Zugang ermöglicht. In dem zugrundeliegenden Fall hatte das Finanzgericht den Einspruch der Eltern als unwirksam angesehen, weil sie ihn nur per E-Mail eingelegt hatten.
Steht auf dem Bescheid eine E-Mail -Adresse, können Steuerzahler diesen Einspruch elektronisch abschicken. Dabei sollten sie aber darauf achten, dass sie tatsächlich die richtige E-Mail -Adresse eingeben. Einfache E-Mail ausreichend.
Nun hat das Bundesfinanzministerium zum Urteil des Finanzgericht Hessen Folgendes erklärt: Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vertreten die Auffassung, dass ein Einspruch auch durch einfache E-Mail eingelegt werden kann. Letzteres bedeutet, dass Sie persönlich beim Finanzamt Ihren Einspruch einlegen können. Ansonsten müssen Sie dies schriftlich erledigen. Dies geht zum Beispiel per Fax.
Auch ein Einspruch per E-Mail – ohne qualifizierte elektronische Signatur – ist möglich, sofern Ihr Finanzamt darüber erreichbar ist. Statistisch gesehen sind der Einsprüche für den Steuerzahler erfolgreich. Um Ihre Arbeit noch weiter zu verringern, haben wir die wichtigsten Musterschreiben ans Finanzamt zusammengestellt.
Unterschreiben, abschicken - fertig. Der E-Mail - Einspruch muss innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist beim zuständigen Finanzamt eingehen. Es genügt, wenn Sie unter den Einspruch per Mail Ihren Namen schreiben, damit das Finanzamt weiß, wer Einspruchsführer ist. Kein Hinweis auf Einspruch per E-Mail ? Was gilt nun, wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail hingewiesen wird? Das kann per Brief, Fax oder sogar E-Mail geschehen.
Im konkreten Fall bekam eine Mutter für ihren Sohn kein Kindergeld mehr. Die Familienkasse hatte die Zahlung gestrichen, weil der Sohn keiner Ausbildung nachging. Schreibfehler in der E-Mail-Adresse.
Gegen den Bescheid legte die Mutter innerhalb der Monatsfrist per E-Mail Einspruch ein. Allerdings verschrieb sie sich bei der Eingabe der Adresse. Darauf weist das Bundeszentralamt für Steuern hin. Prüfung durch Finanzamt: Ist der Einspruch form- und fristgerecht mit einer umfassenden Dokumentation beim Finanzamt eingegangen, wird der gesamte Bescheid erneut geprüft. Fehler passieren, auch dem Finanzamt.
Deshalb ist es sinnvoll, den Einkommensteuerbescheid genau zu lesen. Maßgeblich bei der Berechnung der Frist ist das Bescheiddatum. Wenn Sie Einspruch einlegen, muss dieser bestimmten formellen Ansprüchen genügen.
Wie diese lauten und was beim Einspruch zu beachten ist, erfahren Sie hier.
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