Donnerstag, 18. Dezember 2014

Fristlose kündigung probezeit krankheit

BGB ein Kündigungsrecht mit kurzer Frist zu – so kann schnell reagiert werden, wenn der oder die Neue sich als unpassend erweist. Denn die außerordentliche oder auch fristlose Kündigung ist ein Notfallmittel, welches es dem Arbeitgeber, aber auch dem Arbeitnehmer ermöglichen soll, jederzeit das Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist. Erfasst sind davon solche Fälle, in denen der Arbeitnehmer langfristig erkrankt oder aber aufgrund häufiger Kurzerkrankungen immer wieder arbeitsunfähig ist. Eine fristlose Kündigung wäre also unwirksam. Ihr Mann sollte dagegen vorgehen und beim Arbeitsgericht Klage erheben.


Wirksam wäre aber eine Kündigung mit Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Mindestfrist von Tagen.

So eine Kündigung kann auch für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen werden. Wann ist die Kündigung nicht rechtens? Arbeitnehmer T, welcher vor fünf Wochen seine neue Arbeitsstelle angetreten hat, ist erneut erkrankt.


Effektiv war er drei Wochen. Ohne Angabe von Gründen. Beides wäre nicht zu beabstanden. Jetzt gegen Kündigung wehren!


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Immer mehr Betriebe der Hotellerie und Gastronomie wechseln auf zeit-lohn. Vernetzte Personalverwaltung, rechtssicher und komfortabel, EU-DSGVO konform. Zudem ist eine fristlose Kündigung verhältnismäßig leicht möglich. Dennoch darf sie nicht willkürlich geschehen, es müssen wichtige Gründe vorliegen.


Allerdings legt das Gesetz auch. Die fristlose Kündigung ist während der Krankheit und auch ohne eine Krankmeldung vom Arbeitgeber nicht so einfach zu begründen. Es gelten zwar bei vielen Beschäftigungen die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes, Ihr Arbeitgeber darf Sie dennoch entlassen. Das ist dann der Fall, wenn die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar wäre.


Und daran fehlt es hier. Der Entschluss zur fristlosen Kündigung ist nicht einfach und immer durch einen triftigen Grund verursacht. Für alle Betroffenen ist diese Situation also oft schwierig zu handhaben. Kündigt der Arbeitgeber aber aufgrund der Krankheit, dann muss er die vollen sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten, weil eine Anlasskündigung vorliegt.


Beim Thema Kündigung fallen auch Arbeitgeber immer wieder auf Irrtümer herein. Der Arbeitgeber muss den Lohn nur bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses fortzahlen. Das schärfste Schwert des Arbeitsrechts ist die außerordentliche Kündigung. Meistens – aber nicht zwingend – wird sie als fristlose Kündigung ausgesprochen und beendet ein Arbeitsverhältnis abrupt und ohne Aussicht auf Weiterbeschäftigung. Fristlose Kündigung nur als Ausnahme.


Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist auch während und wegen einer Erkrankung des Beschäftigten möglich.

Ihr Buch binden zu lassen, war nie so einfach und günstig.

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