Haben Sie während Ihres Erststudiums oder Ihrer Erstausbildung ein zu versteuerndes Einkommen, können Sie die Ausbildungskosten als Sonderausgaben absetzen – allerdings höchstens 6. Bedeutsam wird die Zuordnung zu den Ausbildungskosten insbesondere, wenn die Kosten im Kalenderjahr 6. EUR übersteigen, keine Einnahmen zu besteuern sind oder keine sonstigen Werbungskosten entstanden sind (und deshalb der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden kann). Einer Berücksichtigung der Aufwendungen in späteren Jahren steht entgegen, dass Sonderausgaben nicht im Wege einer Verlustfeststellung vortragsfähig sind. Ausbildungskosten gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung und können daher nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Demgegenüber können Fortbildungskosten als Werbungskosten angesetzt werden.
Arbeitgeber die Fortbildungskosten, kann er diese unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehen. Wann sind Ausbildungskosten Sonderausgaben und wann Werbungskosten? Erhalten Sie steuerfreie Zuschüsse zur Deckung Ihrer Ausbildungskosten , werden Ihre abziehbaren Sonderausgaben grundsätzlich um diese steuerfreien Bezüge gekürzt, soweit Sie die Zuschüsse nicht zurückzahlen müssen (z.B. Zuschussanteil beim Meister-BAföG).
Können die Aufwendungen jedoch „nur“ als Sonderausgaben geltend gemacht werden, ist dies lediglich bis zu 6. Ein Verlustvortrag wie in oben genanntem Fall ist hier nicht möglich. Jahr, in dem die Kosten auch angefallen sind. Der Ansatz der Ausbildungskosten als Sonderausgaben erfolgt im Mantelbogen.
Diese Ausbildungskosten kannst du von der Steuer absetzen. Ob Lehre, Studium oder Ausbildung: Einen Beruf zu erlernen kostet Geld.
Wir zeigen dir, wie du die Kosten dafür absetzen kannst. Deine Ausbildungskosten musst Du um diesen Betrag kürzen. Darf mit dem Geld dagegen der eigene Lebensunterhalt bestritten werden, muss keine Kürzung der Sonderausgaben und keine Angabe in der Steuererklärung erfolgen. Gehören die Ausbildungskosten zu den Sonderausgaben , ist der Höchstbetrag von 6. Ein Vortrag oder Rücktrag in andere Jahre. Wenn davon die Rede ist, dass Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben abgesetzt werden können, so betrifft dies ausschließlich die allererste Ausbildung zu einem Beruf.
Dies kann ein Studium sein, aber auch nahezu jede andere Berufsausbildung, welche die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Aufnahme eines Berufs vermittelt. Entdecken Sie das Rollmassage-Set, die Übungschlaufe und mehr. Unsere aktuellen Angebote im Überblick.
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Haben Sie während Ihres Studiums ein zu versteuerndes Einkommen, können Sie die Ausbildungskosten, also alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen, als Sonderausgaben gem. EStG absetzen – allerdings höchstens 6. Ausbildungskosten können im Rahmen einer Steuererklärung als Werbungskosten oder als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Personen, die sich in der Erstausbildung befinden, können pro Kalenderjahr bis zu 6. Euro für das Jahr absetzen, in dem diese auch angefallen sind.
Um davon profitieren zu können, muss man aber bereits während der Ausbildung über ein bestimmtes Einkommen verfügen.
Ich habe zwar durch mein Azubigehalt nicht so viele Steuern gezahlt, dafür aber meine berufstätige Frau, mit der ich steuerlich. Wer diesen Betrag voll ausschöpfen will, muss alle Auslagen belegen. Wer Sonderausgaben geltend machen möchte, muss auch Geld verdient und Steuern gezahlt haben. Studenten im ersten Studium können also in aller Regel keine Ausbildungskosten absetzen, es sei denn sie haben Einkünfte über den Grundfreibetrag und haben Steuern gezahlt.
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