BetrVG steht dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in diesen Angelegenheiten nur zu, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Vereinbarungen ausdrücklich zulässt (§ Abs. BetrVG). Insbesondere können das Regelungen sein über betriebliche Maßnahmen und Vorgänge, über die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder über den Abschluss, den Inhalt oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Allerdings ist im Einzelfall zu entscheiden, ob nicht die Kündigung und der Neuabschluss die besseren Varianten sind.
Das Gesetz sieht deshalb in § Abs.
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Wann und wofür gilt der Arbeitsvertrag?
Das ist eindeutig geregelt , denn zwischen Gesetzen, Tarifrecht und betrieblichen Lösungen besteht eine klare Normenhierarchie (siehe Abbildung). Das gilt ebenfalls für die in der Praxis vorkommende Regelungsabsprache zwischen BR und Arbeitgeber, wie auch für die in §BetrVG geregelte freiwillige BV. Betriebsvereinbarung Definition: Wer ist woran beteiligt? Davon sind alle übrigen Regelungen betroffen. Hier werden Angelegenheiten geregelt , bei denen der Betriebsrats kein Mitbestimmungsrecht hat.
In § BetrVG werden ausschließlich Themenvorschläge gemacht. In diesen kann beispielsweise geregelt werden, dass im Falle einer Uneinigkeit über Nachfolgeregelungen innerhalb der Kündigungsfrist eine Einigungsstelle in einer bereits definierten Besetzung zusammentritt. Hierdurch werden zeitaufwändige Verfahren bis hin zur gerichtlichen Einsetzung einer Einigungsstelle vermieden. Zu Tarifverträgen macht § Abs.
Sie kann deshalb grundsätzlich auch mündlich getroffen werden, obwohl aus Gründen der Beweisbarkeit auch bei einer Regelungsabrede die schriftliche Form zu empfehlen ist. Dabei müssen die tariflichen Urlaubsansprüche - einschließlich der Ansprüche auf Urlaubs-entgelt und zusätzliches Urlaubsgeld - für den Jahresurlaub insgesamt gewährleistet werden. Eine entsprechende Klausel ist unwirksam. Unter Juristen wird sie auch als „Gesetz des Betriebes“ bezeichnet.
Abweichungen Ist Ihr Betrieb tarifgebunden, darf Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht vom Tarifvertrag abweichen. In diesen Fällen sind die Parteien grundsätzlich nicht an den Spruch der Einigungsstelle gebunden.
Ansonsten gilt sie zeitlich unbegrenzt, bis sie durch eine andere Abmachung abgelöst wird. Sie ist in §BetrVG geregelt. Die fBV ist eine BV, deren Inhalte nicht dem Mitbestimmungsrecht des BR unterliegen.
Die fBV kann der BR somit bei nicht Einigung mit dem Arbeitgeber nicht über eine Einigungsstelle erzwingen. Sie kann sowohl befristet abgeschlossen werden als auch zeitlich unbegrenzt. Das heißt allerdinsg nicht, dass. Es kann geregelt werden. Aus Gründen der Lesbarkeit wird innerhalb dieses Textes das geschlechtsneutral zu verstehende generische Maskulinum als Formulierungsvariante verwendet.
Es werden das Kündigungsrecht, geregelte Kündigungsfristen oder die in § Abs. BetrVG bestimmte Kündigungsfrist in das Arbeitsverhältnis. Kann eine Aktivität des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber in Zusammenhang gebracht werden, sollte dieser bestimmte Sprachregelungen und Umgangsformen einhalten, da ein Fehlverhalten letztlich immer zu Lasten des Arbeitgebers geht.
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