Montag, 27. April 2015

Erbvertrag eheleute

Ein Erbvertrag zugunsten des nichtehelichen Partners gleicht das aus. Häufig schließen die Partner einen zweiseitigen Erbvertrag ab, der den jeweils anderen zum Erben im Todesfall erklärt. Beachtet man diese gesetzliche Formvorschrift nicht, so ist der Erbvertrag unwirksam.


Eheleute können Erbvertrag abschließen. Das bedeutet, dass es möglich ist, dass nur einer der Ehepartner seinen Nachlass auf diese Weise regelt.

Wird er im Privaten geschlossen. Für die Aufhebung eines Erbvertrages wird die Zustimmung aller Vertragsparteien benötigt, die damit auf die Bindungswirkung der Vereinbarung verzichten. Sie möchten einen gemeinschaftlichen Erbvertrag schließen? Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite Form Verfügungen von Todes wegen über sein Vermögen zu treffen und bedarf der notariellen Beurkundung.


Besonders häufig ist die Entscheidung für einen Erbvertrag zwischen Ehegatten. Dieser wird dabei zumeist an einen Ehevertrag gekoppelt, sodass es sich dem Grunde nach in aller Regel um einen Ehe- und Erbvertrag handelt. Bestimmungen für den etwaigen Fall der Wiederverheiratung des Überlebenden von uns treffen wir nicht.


Der Erbvertrag ist also ein äußerst flexibles und individuelles Instrument, mit dem die Erbfolge optimal an die Wünsche der Erblasser angepasst werden kann.

Auch in einem Erbvertrag statt in einem Testaments kann man seinen Nachlass regeln. Dieses Modell hat seine Vorteile, aber auch seine Tücken. Denn einen Erbvertrag zu widerrufen ist fast unmöglich.


Das BGB benennt zudem ausdrücklich die Möglichkeit für Einzelpersonen, einen Erbvertrag aufzusetzen, der mithin doppelte Notargebühren gegenüber dem Testament verursachen würde. Für den Fall, dass Sie unsicher sin worauf Sie dabei achten müssen, empfehlen wir Ihnen unseren Mustervertrag zu nutzen. Nach dem Herunterladen können Sie unsere Vorlage bequem am PC bearbeiten und an Ihre Vorstellungen anpassen. Im Rahmen eines Ehe- und Erbvertrages können die Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und selbst Erben bestimmen.


Allerdings sind an einen Erbvertrag bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Erblasser muss wie beim Testament testierfähig und darüber hinaus auch geschäftsfähig sein. Der Vertrag wird in Anwesenheit des Erblassers von einem Notar beurkundet.


Bei der Vertragsgestaltung stehen dem Erblasser drei Möglichkeiten zur Verfügung: Der Erblasser kann rechtsverbindlich einen Erben einsetzen oder ein Vermächtnis sowie eine Auflage anordnen. Mittels Erbvertrag das gesamte Vermögen seinem Ehepartner zu übertragen ist nicht möglich. Ein „reines“ Viertel des Gesamtvermögens muss immer frei bleiben. Dieser Teil darf weder durch Schulden oder Ansprüche auf einen Pflichtteil belastet sein.


Einseitig aufkündigen kann man ihn nicht, sagt Anwalt Max Braeuer. Erblasser können also die genaue Verteilung ihres Vermögens, dessen Erben und etwaige mit der Erbschaft verbundene Auflagen bestimmen. In einem Erbvertrag kann der letzte Wille über den eigenen Nachlass geregelt werden – genauso wie mit dem Testament.

Im Gegensatz zum Testament können im Erbvertrag auch Nicht-Verwandte beerbt werden. Beim Erbvertrag (Gleiches gilt beim gemeinschaftlichen Testament) nach dem Modell „Berliner Testament“ besteht jedoch nach hiesiger Ansicht folgende Besonderheit: Jeder Ehegatte setzt für den Fall, dass der von ihm eingesetzte Partner vor ihm verstirbt, die gemeinsamen Kinder als Ersatzerben ein. Hinweis: Bereits geringfügige Abweichungen bei Testamentserstellung können zu gravierenden rechtlichen Folgen führen.

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