Allerdings ist stets auch § 5III Nr. Verständlich ist daher, dass sich der Mieter in der Regel einen Auszug ersparen möchte. Räumungsklage abwenden: Drohende Zwangsräumung umgehen.
Sofern der Mieter mit Mietzahlungen in Verzug ist, kann der Vermieter fristlos oder fristgemäß (ordentlich) kündigen. Kündigt der Vermieter fristlos wegen eines Zahlungsrückstandes des Mieters, so regelt § 5Abs. Hallo, ich bin auf der nach einer Lösung für mein Problem, das ich unten beschreibe: Wegen der finanziellen Probleme konnte ich die Mieten für ein paar Wochen nicht begleichen (nicht in Folge), manchmal auch nicht. Ich bezahle seit Wochen wieder regelmässig die Mieten, weil diese Zahlungsprobleme behoben sin aber ich bin noch nicht in der Position, die angesammelten Rückstände vollständig zu erstatten.
Dieses Thema ᐅ Zwangsräumung trotz Abzahlungsvereinbarung und Mietzahlung ? Mietrecht im Forum Mietrecht wurde erstellt von Kreuzfahrer, 9. Erst nach einem gerichtlichen Urteil hält er einen Räumungstitel in Händen, mit dem er die Räumung des Wohnraums erzwingen kann. Wir geben Antworten – auf diese und andere Fragen. Erst nach Ablauf der Räumungsfrist ergibt sich für den Vermieter ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wenn und soweit der Mieter die Mietsache trotz Fristablauf nicht an den Vermieter herausgibt. Ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Räumungsfrist hat der Vermieter das Recht, Nutzungsentschädigung in Höhe der seinerzeit vereinbarten Miete. Hat der Mieter den Mietzins nicht vollständig bezahlt, kann der Vermieter eine Schadenersatzklage gegen den Mieter anstrengen.
Wer ein solches Verfahren auf sich nimmt, sollte es darum nur tun, wenn er gute Aussicht auf Erfolg hat: Als Vermieter mit starken Beweisen für die Vertragsverletzung des Mieters oder berechtigtem Eigeninteresse – als Mieter mit klarem Widerspruchs- oder Härtefallgrund. Datenschutzerklärung: Foren: Startseite: Impressum Navigationspfad: Startseite Foren. Vergangenen Sommer hatte ich finanzielle Probleme und konnte die Miete nicht bezahlen. Sofort informierte ich die Hausverwaltung persönlich, die auch Verständnis hatte. Im November ging das Ganze dann vor Gericht, was ich verstand.
Der Vergleich lautete: bis Ende Dezember die offenen Mietzahlungen leisten sowie die Anwaltskosten. Die ausgesprochene Kündigung des Vermieters wird damit unwirksam. AW: Zwangsräumung trotz Abzahlungsvereinbarung und Mietzahlung? Dieses ist etwas viel für ein Ja oder Nein.
Im gegebenen Kontext gilt jedoch kategorisch, dass Schweigen keine Zustimmung ist. Sie sollten sich dazu unbedingt an das örtliche Sozialamt wenden. Da bereits eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Vermieter besteht, könnte die erfolgte Kündigung rechtsmißbräuchlich sein. Die Richter in Karlsruhe haben in ihrer Grundsatzentscheidung klargestellt: Die fristgerechte Kündigung kann trotz noch rechtzeitiger Nachzahlung wirksam bleiben.
Entscheidendes Kriteriudas Verschulden des Mieters. Ist er wegen unvorgesehener wirtschaftlicher Engpässe zahlungsunfähig geworden, darf er die Wohnung behalten. Wenn er allerdings aus anderen Gründen nicht gezahlt hat, kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar sein. Vollständiger Verzug mit Mietzahlung. Kommt der Mieter mit der Mietzahlung vollständig in Zahlungsverzug, ist der Vermieter ebenfalls nicht verpflichtet, sofort bei einem Rückstand mit Monatsmieten die fristlose Kündigung auszusprechen.
Ständig unpünktliche Mietzahlungen sind ärgerlich. Einmal schwindet das Vertrauen des Vermieters in den Mieter. Auf der anderen Seite bedeutet es einen erhöhten Verwaltungsauswan während des Monats zusätzlich die Mieteingänge zu überprüfen um dann doch enttäuscht fest zu stellen, dass die Zahlung noch nicht eingegangen ist.
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