Kündigung wegen „schlechter“ bzw. Wegen schlchter Schulnoten kann man wohl kaum kündigen , es sei denn das Ausbildungsziel ist gefährdet (ausreichend ist eben wie der Name sagt ausreichend). Es ist sehr schwer nach der Probezeit einen Azubi rauszukriegen. Beie einem Berufsausbildungsverhältnis muß ein junger Mensch noch geformt werden, das kriegt die Firma dann vom Richter. Abmahnung an Azubi wg schlechter Leistung im AZB.
Bei schlechter Leistung sind die Gründe dafür entscheidend. Neben verschiedenen Rechten, von denen Azubis in der Ausbildung profitieren, besitzen sie jedoch auch verschiedene Pflichten, die es zu erfüllen gilt. Vielmehr müssen Sie als Arbeitgeber nachweisen können, dass die Leistung auf Dauer und nicht nur Leistung liegt bzw. Fehlerquote vorliegt.
Wann dies der Fall ist. Ich kann dich beruhigen. Der Ausbilder muss zusammen mit der Berufsschule vern, den.
Kann mich mein Chef außerhalb der Probezeit im ausbildungsjahr kündigen aufgrund nicht erbrachter Leistung im Betrieb ? Wenn ich beispielsweise 2-Wochen komplett alleine im Büro sitze und alle Aufgaben von a-z tätigen muss bis auf Rechnungen ? Durchgehend so schlechte Leistungen, dass das Ausbildungsziel in dem Beruf nicht erreicht werden kann Verdachtskündigungen sind laut Arbeitsrecht nicht erlaubt. Der Arbeitgeber kann den Azubi also nicht kündigen, wenn er ihn verdächtigt, etwas gemacht zu haben, aber keine Beweise dafür hat. Dafür ist es jetzt nämlich zu spät.
Daher ist für Sie als Ausbildungsverantwortlicher die Probezeit der entscheidende Zeitraum, in dem Sie die Leistungsfähigkeit der neuen Azubis tatsächlich feststellen können und sollen. Das Gericht entschie der Azubi dürfe dann nicht mehr mit der Begründung fristlos entlassen werden, er werde wegen seiner schlechten Leistungen sehr wahrscheinlich die bevorstehende Prüfung nicht bestehen. Wenn Sie als Unternehmer Azubis beschäftigen, dann haben Sie sich damit eine nicht ganz einfache Aufgabe gestellt. Denn die Berufsausbildung wird vom Gesetzgeber nicht nur als berufliche Tätigkeit, sondern genauso als Zeit der Erziehung angesehen.
Außerdem darf man einmal wiederholen. Wegen zu langsames Arbeiten kann er dich nicht kündigen, denn ein Azubi kann und darf nicht zu Akkordarbeit verdonnert werden. Auch wenn du die geforderte Qualität nicht bringst kann er dich nicht kündigen. Ein Azubi ist nicht dazu da, den Personalbedarf zu decken.
Er kann dich kündigen, wenn du die Lernpflicht nicht erfüllst (schlechte Noten in der Berufsschule). Beispiel: Ihr Mitarbeiter Peter Klein schneidet bei aufeinanderfolgenden Leistungsbeurteilungen am schlechtesten ab. Der Auszubildende fehlt immer wieder wegen Krankheit. Schlechte Arbeitsleistung - oder eine enttäuschte Erwartungshaltung des Arbeitgebers über die Leistung des Arbeitnehmers - sind oft die Ursache, weswegen ein Arbeitsverhältnis unglücklich. Mein jähriger Sohn lernt Fliesenleger im 1. In der Berufsschule hat er zwei Dreien, sonst alles Zweien.
Er war noch nicht einen Tag krank und ist noch nie zu spät gekommen. Aber, was in normalen Arbeitsverhältnis unter Umständen geht, das ist in der Ausbildung tabu. Die Chancen richten sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall.
Je nach Einzelfall, ist dieses Muster selbstverständlich – möglicherweise auch durch einen Rechtsanwalt - anzupassen. Azubis dürfen Prüfung versemmeln Kein Rauswurf wegen schlechter Noten Durch die Zwischenprüfung zu fallen, ist nicht schön.
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