Freitag, 15. Juni 2018

Probezeit verlängern arbeitnehmer

Es existiert ein Sonderfall, in dem es “quasi” möglich ist, die Probezeit zu verlängern : Erkrankt ein Arbeitnehmer für eine längere Zeit arbeitsunfähig, während er sich in einem Arbeitsverhältnis auf Probe befindet, kann der Arbeitgeber ihn nach Ablauf der sechs Monate vorerst befristet weiterbeschäftigen (Probezeitfortsetzung). Die Probezeit verlängern darf der Arbeitgeber aber auch dann nicht – während der befristeten Beschäftigung nach Ablauf der regulären Probezeit gilt für Sie also die gesetzliche Kündigungsfrist, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Die einfache Antwort lautet: nein. Der Arbeitgeber kann die Probezeit nicht einfach ohne Zustimmung des Arbeitnehmers verlängern , sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.


Hat der Arbeitnehmer bereits eine sechsmonatige Arbeit auf Probe hinter sich, kann man die Probezeit damit nicht mehr verlängern.

Das gilt auch, wenn ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt wird. Hier muss man die vorangegangene Probezeit einberechnen. Hat der Angestellte jedoch erst eine Probezeit von beispielsweise vier Monaten hinter sich, kann die Probezeit um zwei weitere Monate verlängert werden. Der Kündigungsschutz ist in diesem Fall auch für die Verlängerung nicht wirksam.


Er schlägt also vor, die Probezeit noch einmal um drei Monate – also auf insgesamt sechs Monate – zu verlängern. Dies ist möglich, wenn Sie dem zustimmen. Als Arbeitnehmer be sich hier in einer unangenehmen Situation: Lehnen Sie die Probezeitverlängerung ab, riskieren Sie die Kündigung.


Nach Ablauf der Probezeit geht das Arbeitsverhältnis dann direkt in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis über – je nachdem, was im Arbeitsvertrag festgehalten wurde.

Während der Probezeit gilt meist eine Kündigungsfrist von Tagen – für beide Seiten. Denn letztendlich profitieren auch die Arbeitnehmer von der Probezeit. So können sich Mitarbeiter und Arbeitgeber von ein Bild machen und feststellen, ob die Zusammenarbeit wirklich den Erwartungen entspricht.


Dauert die Probezeit länger als sechs Monate, dann verlängert sich diese Frist auf vier Wochen. In beiden Fällen muss die Kündigung nicht zum 15. Ende eines Monats erfolgen. Sie kann auch zu anderen Terminen ausgesprochen werden. In der Probezeit genießt der Arbeitnehmer nämlich keine dedizierten Kündigungsschutz.


Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben einen zeitlich unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen und eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Die vertraglich vereinbarte Probezeit ist fast um, und. AW: Verlängerung Probezeit auf Wunsch Arbeitnehmer Hallo, wenn ich deine Frage richtig verstanden haben, dann möchte X eine länger Probezeit als Monate.


Mit dem Arbeitnehmer wird ein befristeter Probearbeitsvertrag geschlossen. Die Erprobung eines Arbeitnehmers ist ein anerkannter sachlicher Grund für eine Befristungsabrede. In diesem Falle endet das Arbeitsverhältnis automatisch nach Ablauf der Probezeit , ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Arbeitnehmer fiel während der Probezeit krankheitsbedingt länger aus. Der Vorgesetzte fand keine Zeit, um sich mit den Leistungen des Arbeitnehmers näher auseinanderzusetzen.


Der Arbeitgeber kann mit dem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag „auf weitere Probe“ abschließen, nach welchem das Arbeitsverhältnis einige Monate nach der Probezeit endet, dem Arbeitnehmer.

Beispiel: Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Probezeit von drei Monaten, gilt für den Arbeitnehmer dennoch ab dem vierten Monat noch kein Kündigungsschutz. Dieser kommt für ihn erst zum Tragen, wenn die 6-monatige Wartezeit abgelaufen ist. Wann Sie die Probezeit verlängern dürfen Lesezeit: Minuten Die Probezeit ist fast abgelaufen.


Sie sind unsicher, ob der neue Mitarbeiter Ihre Anforderungen erfüllt? Das ist die Situation in der sich Arbeitgeber oft die Frage stellen, ob, und wenn ja, wie sie die Probezeit verlängern können. Das Gleiche gilt, wenn der neue Mitarbeiter in der Probezeit lange krank war.


Wie das mit der Verlängerung der Probezeit wirklich ist, lesen Sie in diesem Artikel. Nach § 6BGB kann ein Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber mit einer Frist von Wochen zum 15. Eine Probezeit noch zu verlängern, ist zwar möglich, aber kompliziert und aufwändig. Haben Arbeitgeber das Gefühl, dass sechs Monate Probezeit nicht reichen, sollten sie möglichst von Anfang an einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter abschließen, rät Ferme. Weitergehende Vereinbarungen dahingehen die Probezeit ausdrücklich über sechs Monate hinaus zu verlängern , wären rechtlich bei beidseitig tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien wegen eines Verstoßes gegen das Günstigkeitsprinzip (§ Abs.


TVöD i. V. m. § Abs. TVG) unwirksam. Die Probezeit darf seitens AG wie auch seitens AN verlängert werden, allerdings auf maximal Monate.

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