Voraussetzung für einen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ist, dass Sie durch ihn in irgendeiner Form benachteiligt werden. Im Gesetzesdeutsch heißt das: Sie müssen durch den Steuerbescheid beschwert sein (§ 3AO). Eine Beschwer kann sich für Sie aus den unterschiedlichsten Gründen ergeben. Gründe für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid gibt es viele.
Das kann mitunter hohe finanzielle Auswirkungen haben, die dem Steuerzahler ohne einen Einspruch zu Unrecht angelastet würden. Gründe, die für einen Einspruch sprechen, können sehr verschieden sein. Allen gemeinsam ist, dass sich ein Steuerzahler in der Regel benachteiligt fühlt. Manchmal wurden aber einfach nur wesentliche Angaben vergessen. Einspruch erheben: Ist der Steuerbescheid fehlerhaft, muss Einspruch gegen den Steuerbescheid frist- und formgerecht eingereicht und alle relevanten Dokumente zur Begründung beigefügt werden.
Prüfung durch Finanzamt: Ist der Einspruch form- und fristgerecht mit einer umfassenden Dokumentation beim Finanzamt eingegangen, wird der gesamte Bescheid erneut geprüft. So können Sie in aller Ruhe prüfen, ob ein Einspruch gegen den Steuerbescheid sinnvoll ist oder nicht. Bevor Sie einen Einspruch einlegen können, müssen Sie Ausgaben haben.
Das gilt auch für vorsorgliche Einsprüche. Legen Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch ein, wird der gesamte Steuerbescheid neu aufgerollt. Das bedeutet: Das Finanzamt prüft jede einzelne Angabe in der Steuererklärung erneut - auch diejenigen, bei denen evtl. Fehler zu Ihren Gunsten passiert ist.
Grundsätzlich kann der Steuerpflichtige zwar eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Allerdings braucht er dann wirklich gute und überzeugende Gründe dafür, dass er die Frist für einen Einspruch verstreichen lassen musste. Betreff genannten Steuerbescheid bin ich nicht einverstanden.
Das Finanzamt hat aus der Steuererklärung nicht alle geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Wie hoch sind die Kosten für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid ? Das Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt ist kostenfrei. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater mit der Einlegung des Einspruchs , dann müssen Sie für dessen Gebühren aufkommen. Die Höhe des Honorars des Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem. Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid zur Einkommensteuererklärung.
Achten Sie darauf, ob das Finanzamt alle von Ihnen angegebenen Aufwendungen anerkannt hat. Sollte der Bescheid fehlerhaft sein, müssen Sie dies nicht hinnehmen. Wie Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen können und wie lange Sie dazu Zeit haben, erfahren Sie hier. Einkommenssteuerbescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein.
Mittels Einspruch dagegen vorzugehen, ist dann nicht mehr möglich. Ich bin mit einigen Feststellungen, die dem Bescheid zugrunde gelegt wurden, nicht einverstanden. Liste hier alle Punkte auf, die fehlerhaft sind oder die Du anzweifelst, z. Schreib- und Rechenfehler, falsche Beträge, nicht angenommene Ausgaben oder fehlende Frei- und Pauschbeträge. Der Einspruch gegen den Steuervorauszahlungsbescheid beim Finanzamt Dass die Kassen des Finanzamtes ständig leer sin ist ja hinlänglich bekannt.
Nicht allen Steuerpflichtigen ist jedoch bekannt, dass man auch Einspruch gegen die Steuervorauszahlung erheben kann. Die Einspruchsfrist bei einem Steuerbescheid beträgt einen Monat. Innerhalb von einem Monat ab Zugang muss der Einspruch also beim Finanzamt vorliegen. Die Frist, die erforderliche Form und die Anschrift des Finanzamts, an das der Einspruch gerichtet werden muss, stehen auch noch einmal in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Legst Du Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, entstehen Dir dadurch keine Kosten.
Gebühren werden bei einem Einspruch beim Finanzamt nämlich nicht fällig. Dein Einspruch muss zwar schriftlich erfolgen. Besondere Vorgaben hinsichtlich der Form gibt es aber nicht. Das heißt, Du kannst Deinen Einspruch in einem normalen Brief formulieren.
Diesen Brief kannst Du dann per Post oder als Fax an das Finanzamt schicken, persönlich abgeben oder neuerdings oft auch als E-Mail einreichen. Für einen wirksamen Einspruch reicht es aus, wenn Du eindeutig erklärst, dass Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist. Mehr als “Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom xx.
Du also eigentlich nicht zu schreiben.
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