Donnerstag, 18. Januar 2018

Pausenzeiten für schwerbehinderte

Für Beschäftigte mit Behinderung gibt es pauschal keine vom Arbeitszeitgesetz abweichenden Pausenregelungen, etwa abhängig vom Grad der Erwerbsminderung. Allerdings ist der Arbeitgeber gemäß § 1Abs. SGB IX verpflichtet, für eine behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten.


Diese zusätzliche Pausenzeit muß aber mit einem ärztlichen Attest extra beantragt werden. Wie das geht kann Dir das Integrationsamt sagen.

Sollte es in Deiner Firma eine Schwerbehindertenvertretung geben, kannst Du Dir auch dort Unterstützung holen. Von zentraler Bedeutung für Sie als Arbeitgeber ist die in § ArbZG geregelte Ruhepause. Diese gehört mit Ausnahme im Bergbau unter Tage nicht zur Arbeitszeit und ist daher vorbehaltlich etwaiger tariflicher Bestimmungen nicht zu vergüten.


Für nicht volljährige Arbeitnehmer - also Jugendliche zwischen und Jahren - gilt die Pausenregelung des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). JArbSchG schreibt vor, dass Pausen im Voraus mit einer angemessenen Dauer festgelegt werden müssen. Das bedeutet, dass die Länge der Pausenzeit von der Länger der Arbeitszeit abhängt. RE: Pausen bei Schwerbehinderung es gilt das AZG wie bei allen anderen AN auch.


Es könnte jedoch sein, dass individuelle Intergrationsvereinbarung en etwas anderes vorsehen können, hier mal bei der Schwerbehindertenvertretu ng nachfragen.

Auch die speziellere Vorschrift für Arbeiten am PC, die Bildschirmarbeitsverordnung, sieht keine speziellen Regelungen für Schwerbehinderte vor. SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) gegenüber ihrem Arbeitgeber u. Für bestimmte Betriebe, beispielsweise für Krankenhäuser oder Gaststätten werden von der gesetzlichen Ruhezeitregelung Ausnahmen gemacht. So kann die Ruhezeit nach § Abs. ArbZG etwa unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.


Mensch hierzu mehr Zeit als der Nichtbehinderte aufwenden müssen. Der Schutzzweck erfordert es daher, die tägliche Arbeitszeit zu begrenzen. Für schwerbehinderte Menschen gelten – außer bei Mehrarbeit und im Einzelfall bei Schichtarbeit (siehe unten) – grundsätzlich keine abweichenden Regeln. Besondere Schutzbestimmungen im Hinblick auf die Arbeitszeit gibt es für werdende Mütter durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und für Jugendliche durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).


Dezember für das vorangegangene Kalenderjahr zu stellen, und zwar für den Nahverkehr nach § Abs. Fernverkehr an das Bundesverwaltungsamt, für den übrigen Nahverkehr bei den in Absatz bestimmten Behörden. Soweit verhält es sich also genauso wie im Arbeitszeitgesetz. Angenommen, Sie haben eine 32-Stunden-Woche und verteilen die auf Tage, den Mittwoch haben Sie frei. Ihre Arbeitszeiten liegen von bis 17.


Uhr , dann steht Ihnen eine halbe Stunde Pause zu, denn Sie haben Stunden Netto-Arbeitszeit, die Mittagspause wird automatisch abgezogen. Unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit schwerbehinderter Menschen kann eine besondere Regelung für die Arbeitszeit und die Arbeitspausen angezeigt sein. Die Verkehrsverhältnisse können ein Entgegenkommen hinsichtlich Dienstbeginn und Dienstschluss rechtfertigen.

Soll einem Schwerbehinderten gekündigt werden muss vor Ausspruch der Kündigung ein Antrag auf Zustimmung zum Ausspruch der Kündigung beim Integrationsamt vom Arbeitgeber gestellt werden. Besonderheiten zum Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte auf dieser Webseite unter Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderte. Wer länger als neun Stunden arbeitet, muss insgesamt Minuten Pausenzeit nehmen.


Wenn ein Arbeitnehmer also um Uhr morgens mit der Arbeit beginnt, muss er für eine Arbeitszeit von über Stunden – z. Daher ist es so wichtig festzustellen, ob es sich bei Ihrer Pause wirklich um eine Pause im Sinne des ArbZG handelt. Das prüfen Sie mit dieser Checkliste. Pausenzeiten in diesem Sinne braucht Ihr Arbeitgeber nicht zu bezahlen.


Das gilt nicht für Sie: Wenn Sie Dienstag Stunden arbeiten ist das Stunde Mehrarbeit auch wenn ein Ausgleich erfolgt, müssen Sie diese nicht leisten. Die Rechtsprechung geht davon aus, das der Schwerbehinderte eine niedrigere Belastungsgrenze aufweist als ein Gesunder. Auch schwerbehinderte Menschen können also an bis zu sechs Tagen in der Woche jeweils bis zu acht Stunden (ausschließlich der Pausen) beschäftigt werden. Sie können aber verlangen, nicht darüber hinaus noch länger beschäftigt zu werden. Das wäre Mehrarbeit im Sinne von § 1SGB IX.


Der Grund: Im Tarifvertrag für die Länder TV-L steht zur Arbeitszeit der Lehrkräfte nur, dass die einschlägigen Regelungen für vergleichbare Beamtinnen und Beamte gelten. Bisher ist es der GEW nicht gelungen, das zu ändern.

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