Donnerstag, 25. Februar 2016

Angestellter und freiberufler gleichzeitig

Angestellter und freiberufler gleichzeitig

Die Art der angemeldeten Tätigkeit sollte nicht allzu eng gefasst werden, um sich späteren Änderungsaufwand zu ersparen. Das Gewerbeamt seinerseits meldet alle relevanten Daten an da. Angestellte haben die einfachere Steuererklärung. Wer jedoch gleichzeitig selbstständig ist, kommt um eine ordnungsgemäße Buchführung nicht umhin. Es bleibt dann nur noch die Möglichkeit dich als „freiwillig versichert“ einstufen zu lassen.


Angestellter und freiberufler gleichzeitig

Was dann zur Folge hat, das auch nur die allgemeinen Kassenleistungen in Anspruch nehmen kannst. In diesem Fall musst du dich für teuer Geld privat versichern. Hallo zusammen, ist es möglich bei einer Firma oder Institution angestellt zu sein (mit Lohnsteuer, Krankenkasse, Rentenversicherung etc) und gleichzeitig freiberuflich tätig zu sein, um auf Honorarbasis z Bsp Kurse, Seminare Vorträge abrechnen zu können ? Was als freiberufliche Tätigkeit gilt, ist allerdings bisweilen umstritten und kann eine Einzelfallklärung durch das Finanzamt erfordern. Freiberufler müssen beispielsweise im Gegensatz zu anderen kein Gewerbe anmelden. Unterschätzen Sie nicht, dass selbst geringe Nebeneinkünfte richtig versteuert werden müssen.


Prüfingenieure sind zwar grundsätzlich Freiberufler. Meines Wissens gibt es überhaupt keine Möglichkeit, dass ein AG einen AN gleichzeitig auch freiberuflich beschäftigt. Das wäre ja auch ein Freibrief für AG, um die Arbeitnehmerkosten erheblich zu senken und die Sozialkosten in noch größerem Umfang den Arbeitnehmern aufzubürden.


Selbstständig und angestellt sein, ist kein Widerspruch. Die Motive dafür können vielfältig sein, beispielsweise sich ein. Als „IT Berater“ würde ich Leuten den Webauftritt ermöglichen und dafür sagen wir mal Euro pro Monat in Rechnung stellen.


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Eine eindeutige sozialversicherungsrechtliche Grenze zwischen Haupt- und Nebenberuf gibt es nicht. Da ich weder etwas herstellen noch verkaufen will, habe ich mich für die freiberufliche Tätigkeit entschieden. Mein Arbeitgeber hat nichts dagegen. Um Ärger mit Ihrem Chef und eine Bruchlandung zu vermeiden, sollten Sie sich einige Gegebenheiten bewusst machen, die andere leidvoll schon vor Ihnen erfahren haben. Aufschluss, in Sachen angestellt plus zusätzlich freiberuflich tätig zu sein, geben?


Wie funktioniert das? Anmeldung eines Nebengewerbes nötig? Welche Einnahmensgrenze gilt es evtl. Habe schon einen Fragebogen vom Finanzamt ausgefüllt u abgeschickt und ein Kleingewerbe angemeldet. Ich habe die Frage allgemein verstanden, also ob angestellt sein und freiberuflich arbeiten nebeneinander geht.


Sollte wirklich eine Konkurrenzsituation bestehen, muss das aber nicht heißen, dass es gar nicht geht. Es sollte dann dem Arbeitgeber die Nebentätigkeit auf jeden Fall angezeigt werden. Ich empfehle ein ausführliches Gespräch, in dem erläutert wir was genau in der Nebentätigkeit gemacht wird (bzw. was nicht).


Wenn der AG dann zustimmt, gibt es dann auch keine Probleme mehr. Passende Jobs - in Ihrer Region! Aktuelle Jobs aus der Region.

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