Als Vergleich (ma. Mutsühne) bezeichnet man im deutschen Zivilrecht einen Vertrag, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis, über das die Parteien verfügen können, im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Die Legaldefinition findet sich in BGB. Der außergerichtliche Vergleich wird damit auch zu einem Prozessvergleich.
Gemäß § 7ZPO ist auch der Vergleich – genau wie das Prozessurteil – ein Vollstreckungstitel. Der gerichtliche Vergleich ist auch unter dem Begriff Prozessvergleich bekannt. Er stellt zugleich auch eine Prozesshandlung dar. Beschluss Definition, Rechtskräftig, Beschwerde.
Hält das Gericht den Vergleich für wirksam und den Prozess damit beendet, tenoriert es als Prozessurteil die Feststellung, dass der Rechtsstreit beendet oder durch den Vergleich erledigt ist. Die Rechtskraft dieser Entscheidung umfasst auch die materiellrechtliche Wirksamkeit des Vergleichs. Gerichtliche Entscheidungen, die vor dem Vergleich ergangen sin werden wirkungslos (analog § 2Abs. S. ZPO). Der Prozessvergleich ist Vollstreckungstitel ( § 7Abs.
Nr. ZPO ) , soweit er einen vollstreckbaren Inhalt hat. Rechtskraft gerichtlicher Vergleiche Nationale Formen und ihre Anerkennung im internationalen Rechtsverkehr von Tobias Frische § CF.
MullerVerlag Heidelberg. Inhaltsverzeichnis Vorwort V Einleitung Untersuchungsgegenstand und Gang der Darstellung A. Vergleich, gerichtlicher) Zivilprozessrecht: auf die gütliche Beilegung eines Rechtsstreits (Güteverhandlung) gerichteter Prozessvertrag, der im Regelfall — soweit er Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Streitgegenstand oder auch darüber hinaus regelt — zugleich als Vergleich(svertrag) i. BGB bürgerlich-rechtliches Rechtsgeschäft bzw. Ein Anspruch auf Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs nach § 1a BGB besteht lediglich insoweit, als die Prozessparteien den Streitgegenstand des Verfahrens teilweise oder abschließend regeln. Soweit die Einigung der Parteien darüber hinausgeht, aber noch in einem inneren Zusammenhang mit dem Streitgegenstand steht, liegt es im. Bindend“ wird der Vergleich also erst dann, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist.
Sofern Sie also keinen Widerrufsvorbehalt vereinbart haben, beendet der gerichtliche Vergleich den Rechtsstreit und beseitigt die Rechtshängigkeit der Klage. Eine Ausnahme gilt hier, wenn der Vergleich NICHTIG bzw. Sie ist als Prozesshandlung mit Eingang des Schriftsatzes bei Gericht wirksam geworden und kann als Prozesshandlung nicht widerrufen oder zurückgenommen werden.
Der Vergleich muß vor einem deutschen Gericht geschlossen worden sein (§ 7I Nr. ZPO), nicht aber zwingend vor dem Prozeßgericht. Nach der Rechtsprechung des. Ein Prozeßvergleich über den Streitgegenstand kann auch vor einem anderen Gericht einem anderen Verfahren geschlossen werden. Rechtskraft tritt aber nur dann ein, wenn ein Gericht über den Streitgegenstand in der Hauptsache entscheidet.
Vergleichsvorschlag an, während das Ge- richt daraufhin das Zustandekommen des Prozessvergleiches beschlussförmig feststellt, §2Abs. Nur in den Fällen, in denen ein Gericht entscheidet, ist der Eintritt der Rechtskraft sinnvoll, denn durch dieses prozessuale Institut sollen einander widersprechende Entscheidungen vermieden werden. Der wirksame Vergleich hat. Die Möglichkeit des Widerrufs eines Prozessvergleiches setzt jedoch voraus, dass ein Widerrufsvorbehalt im Vergleich vereinbart wurde.
Wurde ein solcher Vorbehalt nicht vereinbart, so kann der Vergleich auf Grund der sofort eintretenden Rechtskraft NICHT widerrufen werden, auch nicht, wenn sich beide Parteien darüber einig sind. Streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht, dann stellt die gütliche Einigung einen Vergleich zwischen deren gegensätzlichen Interessen dar. Dabei sollten Sie auf die.
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